Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Hefti
Stand: 24.07.2024 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule Hefti (nachfolgend “Fahrschule Hefti”). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchten Leistungen in Kraft.
Die ausbildenden Fahrlehrer der Fahrschule Hefti sind alle im Besitz des eidgenössischen Fachausweises für Fahrlehrer. Dies betrifft auch sämtliche externen Partner-Fahrlehrer der Fahrschule Hefti, welche im Rahmen von Kooperationen für die Fahrschule Hefti arbeiten und deren Dienstleistungen übernehmen. Unsere Fahrlehrer verfügen alle über einen eigenen Fachausweis, der ihre Qualifikation und Kompetenz bestätigt.
Die Fahrschule Hefti unterstützt und beschäftigt teilweise Fahrlehrerpraktikanten, welche sich in der Ausbildung zum Fahrlehrer befinden. Diese begleiten die Kunden der Fahrschule Hefti gelegentlich während Lernfahrten im Beisein eines erfahrenen Fahrlehrers. Sofern Fahrlehrerpraktikanten der Fahrschule Hefti selbständig Fahrunterricht erteilen (ohne Anwesenheit eines erfahrenen Fahrlehrers), wird der Kunde in jedem Fall vorgängig darüber in Kenntnis gesetzt und um sein Einverständnis gefragt.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind alle Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer vereinbart werden. Die Kosten passen sich dabei proportional zur Lektionsdauer an.
Alle Fahrschüler haben die Möglichkeit, eine vergünstigte Probelektion von 45 Minuten zu buchen, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird. Diese wird wie eine normale Lektion verrechnet, jedoch fällt die Admin-/Versicherungspauschale erst ab der zweiten Lektion an.
Während jeder Fahrlektion ist es erforderlich, einen gültigen Lernfahrausweis mitzuführen. Sollte der Ausweis nicht dabei sein oder vergessen worden sein, kann keine Rückerstattung der Kosten erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Ausweis von zu Hause zu holen, jedoch wird die dafür benötigte Zeit dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bitte melde vereinbarte Fahrlektionen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS oder E-Mail ab. Beachte, dass für Nothilfekurse und VKU andere Regelungen gelten. Nicht rechtzeitig erfolgte Abmeldungen werden, ausser bei Vorlage eines Arztzeugnisses, in Rechnung gestellt.
Bei Verspätungen benachrichtige bitte die Fahrschule Hefti umgehend telefonisch. Wenn du zum vereinbarten Termin nicht erscheinst, wird die gesamte vereinbarte Zeit berechnet. Verlorene Zeit geht zu deinen Lasten. Wenn die Fahrschule Hefti nicht über eine Verspätung informiert wird, ist der Fahrlehrer nach 15 Minuten Wartezeit nicht verpflichtet, länger zu warten. Auch in diesem Fall wird die Lektion vollständig berechnet.
Fahrlehrer der Fahrschule Hefti müssen in drohenden Situationen (einschliesslich Gesetzesverstössen) rechtzeitig eingreifen. Sollten Bussen anfallen, die klar durch das Fehlverhalten des Kunden verursacht wurden, trägt der Kunde die vollständige Verantwortung für diese Kosten.
Der Kunde muss die gesetzlichen Vorschriften zum Fahren eines Fahrzeugs einhalten. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum oder Beeinflussung durch Medikamente kann die Fahrschule Hefti die Fahrlektion verweigern oder abbrechen. Die Kosten für die Lektion werden in diesem Fall vollständig berechnet.
Alle Fahrlektionen finden in speziell ausgestatteten Fahrschulfahrzeugen statt. Diese Fahrzeuge sind mit Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegeln ausgestattet, um eine sichere und effektive Ausbildung zu gewährleisten.
Sollte es aufgrund von Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Pannen notwendig sein, ein gewöhnliches Fahrzeug zu verwenden, besteht kein Anspruch auf Kostenminderung.
Zu Beginn deiner Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 130.– erhoben. Diese Gebühr deckt alle Administrationskosten der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung ab (CHF 0.– Selbstbehalt).
Bitte beachte: Bei Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung kann der Versicherungsschutz entfallen.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist deine eigene Verantwortung.
Die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen findest du auf unserer Webseite. Die Preise können je nach Standort variieren und sind bei Fahrlehrern und Fahrlehrerpraktikanten gleich.
Du hast die Möglichkeit, vergünstigte Pakete mit 5 oder 10 Fahrlektionen à 45 Minuten zu kaufen. Diese Pakete sind im Voraus zu bezahlen. Wenn ein Paket abgelaufen ist, gelten die regulären Preise, es sei denn, du kaufst rechtzeitig ein neues Paket. Restguthaben aus Paketen wird in der Regel nicht zurückerstattet.
Sollten jedoch zu viele Fahrlektionen im Voraus bezahlt worden sein, wird das überschüssige Guthaben zurückerstattet.
Bitte beachte, dass die Bezahlung vor der Fahrlektion stattfinden muss. Andernfalls kann der Fahrlehrer die Fahrlektion verweigern.
Prüfungsreife und Anmeldung:
- Fahrschüler werden zur Prüfung angemeldet, wenn der Fahrlehrer der Meinung ist, dass sie prüfungsreif sind und den Verkehrskunde-Unterricht (VKU) abgeschlossen haben.
- Wenn du vorzeitig zur Prüfung möchtest, musst du dich selbst mit deinem eigenen Fahrzeug anmelden.
Bezahlstatus:
- Fahrschüler mit unbezahlten Fahrlektionen oder -paketen werden nicht zur praktischen Prüfung angemeldet oder zugelassen.
- Externe Prüfungsgebühren, die dadurch entstehen, müssen vom Fahrschüler selbst bezahlt werden.
Prüfungsgebühren:
- Für die Prüfung, einschliesslich Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt, wird eine pauschale Gebühr erhoben. Diese Gebühr kann je nach Standort variieren.
- Die Gebühr entspricht der Zeit, die für die Prüfung aufgewendet wird.
••Die Kosten des Strassenverkehrsamts sind nicht in dieser Gebühr enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
Rechtliche Grundlagen zur praktischen Führerprüfung
Verkehrszulassungsverordnung (VZV): Artikel 22 Absätze 1-4
Praktische Führerprüfung
1 Mit der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
1 bis Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Dies gilt nicht für Lernende der folgenden beruflichen Grundbildungen:
a. «Strassentransportfachfrau/Strassentransportfachmann EFZ»;
b. «Automobil-Fachfrau/Automobil-Fachmann EFZ» mit der Fachrichtung «Nutzfahrzeuge»;
c. «Automobil-Mechatronikerin/Automobil-Mechatroniker EFZ» mit der Fachrichtung «Nutzfahrzeuge»;
d. «Strassentransportpraktikerin/Strassentransportpraktiker EBA».119
2 Die Zulassungsbedingungen und der Prüfungsstoff richten sich nach Anhang 12.
3 Keine praktische Führerprüfung haben abzulegen:
a. Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B oder der Unterkategorie B1, die einen Führerausweis der Unterkategorie A1 erwerben wollen und die praktische Grundschulung nach Artikel 19 abgeschlossen haben;
b. Personen, die einen Führerausweis der Spezialkategorien G oder M erwerben wollen. Artikel 28 Absatz 2 bleibt vorbehalten;
c.120
Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C oder der Unterkategorie C1, die einen Führerausweis der Unterkategorie D1 erwerben wollen.
4 Stellt sich bei der praktischen Führerprüfung heraus, dass der Gesuchsteller die _Verkehrsregeln_ nur ungenügend kennt, so ordnet die _Zulassungsbehörde_ eine neue Prüfung der _Basistheorie_ an.
Bezahlung der Fahrlektionen:
- Fahrlektionen sind vor Beginn der Lektion zu bezahlen. Dies kann bar, per TWINT oder gegen Rechnung (Online Banking) erfolgen.
Rechnungen:
- Rechnungen für Dienstleistungen der Fahrschule Hefti sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
- Wird die Rechnung nach einer Zahlungserinnerung nicht beglichen, fällt eine Mahngebühr von CHF 20 an.
Prüfungsanmeldung und -antritt:
- Alle offenen Rechnungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung und vor Antritt der praktischen Prüfung vollständig bezahlt sein.
- Die Fahrschule Hefti behält sich das Recht vor, Fahrschüler zur Prüfung abzulehnen, wenn offene Geldforderungen bestehen.
Fahrlektionen bei offenen Rechnungen:
- Die Fahrschule Hefti behält sich das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, solange ausstehende Rechnungen offen sind.
Drittforderungen:
- Die Fahrschule Hefti kann nicht für Drittforderungen, wie z.B. Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamts, verantwortlich gemacht werden.
Teilnehmeranzahl: Um unsere Kurse optimal durchführen zu können, haben wir folgende Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festgelegt:
- Nothilfekurs: Mindestens 4, maximal 12 Teilnehmende
- Verkehrskundeunterricht (VKU): Mindestens 4, maximal 12 Teilnehmende
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Fahrschule Hefti das Recht vor, den Kurs ohne Entschädigung abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld entweder zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs der Fahrschule Hefti angerechnet.
Kursanmeldung:
- Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
- Anmeldungen sind ausschliesslich online über das Formular (SARI), das Kontaktformular oder telefonisch möglich.
- Die Anmeldung ist verbindlich und wird bei Nichtteilnahme voll berechnet.
- Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmende eine automatische Bestätigung per E-Mail und SMS (sofern eine Handynummer angegeben wurde).
- Falls keine Bestätigung innerhalb von 15 Minuten eintrifft (bitte auch den Spam-Ordner überprüfen), sollte der Anbieter kontaktiert werden.
Springeranmeldung bei Nothilfekursen:
- Für ausgebuchte Nothilfekurse bieten wir Springerplätze an.
- Als Springer musst du zum Kurs erscheinen.
- Sollte der Kurs voll besetzt sein, kannst du nicht teilnehmen und erfährst dies erst vor Ort.
- In diesem Fall erhältst du einen Gutschein und einen sicheren Platz in einem anderen Kurs.
••Alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert.
VKU-Kurse:
- Die VKU-Kurse finden wie auf der Webseite ausgeschrieben statt.
- Bei verpassten Lektionen wird nur für vollständig besuchte Lektionen eine Bestätigung ausgestellt.
- Fehlende Lektionen können nach Absprache mit der Kursleitung für CHF 50.– pro Lektion nachgeholt werden.
- Lektion 1 muss immer als erste besucht werden.
- Die Kurskosten von CHF 119.- müssen vor Kursbeginn bar oder in Ausnahmefällen per TWINT bezahlt werden.
Abmeldungen vom VKU-Kurs:
- Abmeldungen sind bis 8 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich.
- Bei Abmeldungen unter 8 Tagen vor Kursbeginn wird der Platz wieder auf der Webseite ausgeschrieben und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– verrechnet.
- Kann der Platz nicht mehr vergeben werden, wird der Kurs vollumfänglich berechnet.
- Abmeldungen innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn und Nichterscheinen werden vollständig in Rechnung gestellt.
- Abmeldungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen.
Rechnungen:
- Für den Versand von Rechnungen werden CHF 5.– berechnet.
- Der Rechnungsbetrag kann auch per TWINT ohne Mehrkosten bezahlt werden.
- Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 7 Tage.
- Bei Nichtzahlung wird eine Mahnung mit Mehrkosten von CHF 30.– versendet.
••Bleibt die Mahnung unbeachtet, erfolgt die Betreibung. Die Kosten für einen Zahlungsbefehl betragen CHF 100.– zuzüglich der Kosten des Betreibungsamtes.
- Eine Verhinderung durch Krankheit oder Unfall muss vor Kursbeginn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.
- Nachträglich eingereichte Zeugnisse werden nicht berücksichtigt.
- Zeugnisse müssen per E-Mail an die Fahrschule Hefti an die E-Mail-Adresse paul-hefti@bluewin.ch gesendet werden.
- Abmeldungen weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn sind grundsätzlich nicht möglich.
Versäumte Kursteile, zum Beispiel am Folgetag, können nicht nachgeholt werden. Es muss ein neuer Platz gebucht und der volle Kurspreis erneut bezahlt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses und dem vollständigen Besuch aller vier Kursteile wird die Kursbestätigung automatisch via SARI direkt elektronisch an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt.
Sollte ein Teilnehmender zusätzlich eine schriftliche Bestätigung in Papierform wünschen, wird diese selbstverständlich auf Anfrage ausgestellt. Die elektronische Übermittlung dient als Nachweis, sodass sich die Kursteilnehmenden theoretisch bereits am nächsten Tag für die praktische Führerprüfung anmelden können.
Die Fahrschule Hefti behält sich das Recht vor, aus organisatorischen und/oder wichtigen unvorhergesehenen Gründen (z.B. zu wenig Teilnehmende, Ausfall des Kursleiters, höhere Gewalt etc.) Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder abzusagen. In solchen Fällen wird der Kurs zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt, selbstverständlich ohne Zusatzgebühren.
Der Unterricht findet in Schweizerdeutsch statt. Auf Wunsch eines Teilnehmenden kann zur besseren Verständigung Hochdeutsch gesprochen werden. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende, dass er die deutsche Sprache beherrscht.
Für alle von der Fahrschule Hefti organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen schliesst die Fahrschule Hefti jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Kursteilnehmenden sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Hefti nicht haftbar gemacht werden.
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Fahrschule Hefti nicht gestattet. Verstösse gegen diese Regelung werden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) verfolgt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In unserer Datenschutzerklärung erfährst du, wie deine Teilnehmerdaten verwendet werden. Mit der Nutzung der Dienstleistungen der Fahrschule Hefti erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Daten an unsere Partner weitergegeben werden können. Dies geschieht zum Zwecke der:
- Unternehmensübergreifenden Bereitstellung von Diensten
- Anwendungsübergreifenden Kommunikation
- Durchführung gemeinsamer Werbemassnahmen
- Optimierung und Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen
Andere Dritte erhalten deine Teilnehmerdaten nur, wenn dies für die Geschäftsabwicklung notwendig ist.
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Fahrschule Hefti nicht gestattet. Verstösse gegen diese Regelung werden gemäss dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG) verfolgt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Hefti ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.