Fahrschule Hefti – VKU-Kurse für Fahrschüler aus Schwamendingen

Der Verkehrskundeunterricht findet direkt beim HB Zürich (Central) statt. Zusätzlich bieten wir Fahrstunden in Schwamendingen an. Täglich, 7 Tage pro Woche. Nur CHF 99.–, alles inklusive

Preis: CHF 99.–

(inkl. Lehrmittel & offizieller Bestätigung)

Kurstage:

Montag bis Sonntag

Dauer: 8 Std.

(2 Tage à 4 Std.)

Kursort:

Niederdorfstr. 63, 8001 Zürich (beim HB / Central)

Kurszeiten:

Vormittag, Nachmittag oder Abend

Gültigkeit:

In der ganzen Schweiz gültig

So meldest du dich für den VKU-Kurs an

1. Lernfahrausweis bereithalten

2. Unten auf (zur Kursgruppe anmelden) klicken

3. Lernfahrausweisnummer eingeben

4. Du erhältst sofort eine Anmeldebestätigung per E-Mail

Anleitung zur Anmeldung

- Halte deinen Lernfahrausweis bereit

- Die 8-stellige Ausweisnummer ist im Bild blau markiert

Schritte

1. Klicke auf „Kursgruppe anmelden“

2. Gib deine Ausweisnummer und dein Geburtsdatum ein

3. Klicke auf „prüfen“

4. Gib deine Mobilnummer und E-Mail-Adresse ein

Bestätigung

Du erhältst sofort eine Bestätigungs-E-Mail von der ASA

Fahrstunden
individuell & zielorientiert

Neben den VKU-Kursen bieten wir professionelle Fahrstunden an.
Jede Fahrstunde ist individuell aufgebaut, und wir arbeiten mit klar definierten Lernzielen, damit du deine Fortschritte Schritt für Schritt erkennen kannst.

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Preise und Angebote für Fahrstunden in Schwamendingen

Fair und transparent: Fahrstunden-Pakete für jedes Ziel und Budget

Probelektion

CHF 85.-
  • Mo–Sa: Nach Absprache
  • Dauer: 50 Minuten
  • Treffpunkt individuell

Einzellektion

CHF 95.-
  • Mo–Sa: Nach Absprache
  • Dauer: 50 Minuten
  • Treffpunkt individuell

5er-Abo

CHF 435.-
  • Mo–Sa: Nach Absprache
  • Dauer: 50 Minuten
  • Treffpunkt individuell

10er-Abo

CHF 870.-
  • Mo–Sa: Nach Absprache
  • Dauer: 50 Minuten
  • Treffpunkt individuell

Didaktisch

pädagogisch strukturiert

Zielorientierter

und zielführender Unterricht

Individuell betreutes

Lernziel bei jeder Fahrstunde

Zeige- / Lernmappe

für zu Hause zum Nachschlagen

Melde dich hier ganz einfach für den VKU-Kurs direkt beim HB Zürich (Central) oder für Fahrstunden in Zürich-Schwamendingen an

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:00 – 21:30 Uhr
Samstag: 07:00 – 18:00 Uhr

Telefon (mobil): 078 830 55 51
E-Mail: paul-hefti@bluewin.ch

VKUV 2027 – Neue Regeln und Änderungen zum Verkehrskundeunterricht (VKU) in der Schweiz | Fahrschule Hefti Zürich-Schwamendingen

Neue Regeln ab dem 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für den Verkehrskundeunterricht (VKU). Mit der neuen Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV) wird die Fahrausbildung modernisiert und an die heutigen Anforderungen im Strassenverkehr angepasst. Ziel der Änderungen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrschülerinnen und Fahrschüler besser auf moderne Fahrzeuge und den Strassenverkehr vorzubereiten.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der VKU muss neu vor der Anmeldung zur Theorieprüfung besucht werden.
  • Inhalte des VKU werden Bestandteil der neuen Basistheorieprüfung.
  • Der VKU behandelt neu auch moderne Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme.
  • Die Theorieprüfung wird entsprechend erweitert und angepasst.
  • Ziel ist es, dass Fahrschüler das Wissen aus dem VKU bereits ab den ersten Lernfahrten anwenden können.

Warum wird der VKU geändert?

Der Strassenverkehr hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Moderne Fahrzeuge verfügen heute über zahlreiche Assistenzsysteme wie Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten oder Tempomaten.

Deshalb wird der Verkehrskundeunterricht erweitert. Fahrschüler lernen künftig den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Systemen sowie den Einfluss des eigenen Verhaltens auf die Verkehrssicherheit.

Neue Inhalte im VKU

Ab 2027 werden unter anderem folgende Themen vertieft behandelt:

  • Fahrerassistenzsysteme
  • Automatisierungssysteme
  • Verkehrssicherheit
  • Gefahrenerkennung
  • Verkehrssinnbildung
  • Eigenverantwortung
  • Risikobewusstsein
  • Vorausschauendes Fahren

Diese Inhalte können künftig auch an der Theorieprüfung geprüft werden.

VKU vor der Theorieprüfung

Eine der wichtigsten Neuerungen:

Ab dem 1. Januar 2027 muss der Verkehrskundeunterricht (VKU) besucht werden, bevor man sich zur Basistheorieprüfung anmelden kann.

Dadurch verfügen Fahrschüler bereits vor der Theorieprüfung über wichtiges Wissen zur Verkehrssicherheit. 

Theorieprüfung wird angepasst

Auch die Basistheorieprüfung wird modernisiert.

Neu werden zusätzlich Fragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Verkehrskunde
  • Verkehrssinnbildung
  • Fahrerassistenzsysteme
  • Automatisierungssysteme
  • Gefahrenlehre

Damit wird der VKU stärker in die gesamte Fahrausbildung integriert.

VKU in Zürich – Fahrschule Hefti

Die Fahrschule Hefti bietet den Verkehrskundeunterricht direkt beim HB Zürich (Central) an.

Deine Vorteile:

  • Nur CHF 99.–, alles inklusive
  • Direkt beim HB Zürich (Central)
  • Moderne Unterrichtsräume
  • Täglich buchbar – 7 Tage pro Woche
  • Erfahrene Fahrlehrer

Ideale Vorbereitung auf die neue Theorieprüfung ab 2027

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Für Personen, die unter die neue Regelung fallen, ist der VKU vor der Anmeldung zur Theorieprüfung erforderlich. Für bereits laufende Ausbildungen gelten Übergangsbestimmungen.

Die Prüfung wird erweitert und enthält neu auch Inhalte aus dem Verkehrskundeunterricht sowie Fragen zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen.

Direkt beim HB Zürich (Central).

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Übergangsbestimmungen zum VKUV ab 1. Januar 2027

Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Ausbildung bereits vor dem 1. Januar 2027 begonnen haben, gelten besondere Übergangsbestimmungen. Entscheidend ist, ob die Basistheorieprüfung bereits bestanden wurde oder ob lediglich eine Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt ist.

Theorieprüfung vor dem 1. Januar 2027 bestanden

Wer die Basistheorieprüfung noch nach dem bisherigen Recht bestanden hat, den VKU aber noch nicht absolviert hat, muss den vollständigen Besuch des Verkehrskundeunterrichts spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachweisen. Dies gilt, sofern keine gesetzliche Befreiung vom VKU besteht.

Vor 2027 zur Theorieprüfung angemeldet, Prüfung aber erst ab 2027

Wer sich noch vor dem 1. Januar 2027 zur Basistheorieprüfung angemeldet hat, die Prüfung jedoch erst nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften absolviert, fällt ebenfalls unter die Übergangsregelung. Auch in diesem Fall muss der VKU spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachgewiesen werden, sofern keine Befreiung besteht.

Theorieprüfung vor 2027 nicht bestanden

Wer die Basistheorieprüfung vor dem 1. Januar 2027 abgelegt, aber nicht bestanden hat und sich ab 2027 erneut anmeldet, muss vor der erneuten Anmeldung grundsätzlich den vollständig absolvierten VKU nachweisen. Ab diesem Zeitpunkt gilt das neue System, wonach der Verkehrskundeunterricht vor der Basistheorieprüfung besucht werden muss.

Ausbildung beginnt ab dem 1. Januar 2027

Wer seine Fahrausbildung ab dem 1. Januar 2027 beginnt, muss den VKU vollständig absolvieren, bevor die Anmeldung zur Basistheorieprüfung möglich ist. Die Regelung betrifft den Erwerb der Kategorien A und B sowie der Unterkategorien A1 und B1, sofern die betreffende Person noch keinen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzt und nicht vom VKU befreit ist.

Bereits absolvierter VKU bleibt gültig

Eine vollständig absolvierte VKU-Ausbildung ist unbeschränkt gültig. Wer den VKU bereits nachweislich abgeschlossen hat, muss ihn aufgrund des Systemwechsels nicht erneut besuchen. 

Kurze Zusammenfassung

Bereits bestandene Theorieprüfung: Der VKU muss spätestens vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachgewiesen werden.
Nur angemeldet, Prüfung erst 2027: Der VKU muss ebenfalls spätestens vor der praktischen Führerprüfung nachgewiesen werden.
Theorieprüfung nicht bestanden: Vor einer erneuten Anmeldung ab 2027 ist grundsätzlich zuerst der VKU zu absolvieren.
Ausbildungsbeginn ab 2027: Zuerst VKU, danach Anmeldung zur Basistheorieprüfung.

Hinweis für die Webseite

Die Übergangsbestimmungen können je nach bisherigem Ausbildungsstand unterschiedlich angewendet werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die persönliche Situation direkt mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt abzuklären. Massgebend sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Auskünfte der zuständigen Behörden.

Neue Verkehrsregeln 2025 in der Schweiz – das musst du wissen

Was ändert sich?

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für die praktische Führerprüfung der Kategorien B (Auto), BE, A und A1 (Motorrad). Neu werden dabei auch Fahrerassistenzsysteme (FAS) obligatorisch geprüft – sofern sie im Prüfungsfahrzeug vorhanden sind.

Diese Änderung basiert auf einer Anpassung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und wurde in den Richtlinien der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) konkretisiert.

Was bedeutet das für dich als Fahrschüler?

Bei der praktischen Prüfung musst du zeigen, dass du:
– die eingebauten Assistenzsysteme korrekt bedienen kannst
– die Funktionen, Grenzen und Risiken dieser Systeme kennst und erklären kannst
– weisst, wann und wie du sie sinnvoll einsetzen oder auch deaktivieren solltest
– im Fahralltag sicher, bewusst und verantwortungsvoll mit diesen Technologien umgehst

Welche Systeme können geprüft werden?

Zu den häufig relevanten Assistenzsystemen gehören zum Beispiel:
– Tempomat / Abstandsregeltempomat (ACC)
– Notbremsassistent
– Spurhalteassistent
– Einparkhilfe / Parkassistent
– Totwinkelassistent
– Verkehrszeichenerkennung
– Müdigkeitswarner
– Autobahn- oder Stauassistent (bei teilautomatisierten Fahrzeugen)

Warum ist diese Änderung wichtig?

Fahrerassistenzsysteme sind in modernen Fahrzeugen weit verbreitet. Damit du sicher unterwegs bist, ist es wichtig, dass du den richtigen Umgang mit dieser Technik beherrschst. Die neuen Anforderungen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Risiken durch Fehlbedienung oder zu grosses Vertrauen in die Technik zu vermeiden.

So bereiten wir dich bei der Fahrschule Hefti vor

In der Fahrschule Hefti legen wir grossen Wert darauf, dich gezielt und praxisnah auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Du lernst bei uns:
– die verschiedenen Assistenzsysteme im Fahrzeug richtig zu nutzen
– ihre Funktionsweise und Grenzen zu verstehen
– verantwortungsvoll mit technischer Unterstützung im Strassenverkehr umzugehen

Unser Fahrzeug – der Tesla Model 3 Highland – verfügt über zahlreiche moderne Assistenzsysteme. So bist du optimal vorbereitet auf das, was dich ab dem 1. Juli 2025 bei der praktischen Führerprüfung erwartet.

Hast du Fragen?

Gerne beantworte ich dir alles rund um die neuen Prüfungsanforderungen.
Du kannst mich direkt anrufen – einfach hier tippen: 078 830 55 51 >>